Energieeffizient Bauen (Neubau)
Was?
Einrichtung, Erterwerb hochwertiger Neubauten (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40)
Wer?
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a.
Wie?
zinsverbilligtes Darlehen (bis 100 % der Baukosten), Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit: 50.000 €
Wo?
Antrag vor Beginn der Vorhabens bei der Hausbank:
KfW-Programm 153 (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40)
Im Falle eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55/Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
Tilgungszuschüsse ergänzend zu Förderkrediten
KfW-Effizienzhaustyp | Tilgungszuschuss |
|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus | 5,0 %. , max. 2.500 € |
KfW-Effizienzhaus 40 | 10,0 %, max. 5.000 € |







