Handwerksleistungen bis 6.000 Euro absetzbar
Seit dem 1. Januar sind die Arbeitskosten von Handwerkrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 € zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, so für die realisierten Maßnahmen nicht gleichzeitig KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Das heißt:
Beim Einbau von neuen Fenstern könnten bis zu 1.200 € Steuern gespart werden!
Beispiel für maximale Steuerersparnis
Materialkosten | 7.000,00 Euro |
Arbeitskosten | 5.000,00 Euro |
19% MwSt.-Anteil für | 950,00 Euro |
Aufwendungen für Steuerabzug | 5.950,00 Euro |
Davon 20% direkt abzugsfähig | 1.190,00 Euro |
Steuerersparnis | 1.190,00 Euro |
Energetische Sanierung - Top-Argumente
- Heizkostenersparnis
- CO2-Minderung / Klimaschutz
- Steigerung des Wohnkomforts
- Wertsteigerung des Gebäudes







