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Handwerksleistungen bis 6.000 Euro absetzbar

Seit dem 1. Januar sind die Arbeitskosten von Handwerkrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 € zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, so für die realisierten Maßnahmen nicht gleichzeitig KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Das heißt:

Beim Einbau von neuen Fenstern könnten bis zu 1.200 € Steuern gespart werden!

Beispiel für maximale Steuerersparnis

Materialkosten
(unberücksichtigt)

7.000,00 Euro

Arbeitskosten
(Montage-Lohn-Kosten)

5.000,00 Euro

19% MwSt.-Anteil für
Arbeitskosten

   950,00 Euro

Aufwendungen für Steuerabzug    

5.950,00 Euro

Davon 20% direkt abzugsfähig

1.190,00 Euro

Steuerersparnis

1.190,00 Euro

Energetische Sanierung - Top-Argumente

  • Heizkostenersparnis
  • CO2-Minderung / Klimaschutz
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Wertsteigerung des Gebäudes