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Handwerkerleistungen bis 6.000 Euro absetzbar

Auch die Bedingungen für Handwerk und Mittelstand wurden 2009 noch einmal erheblich verbessert. Seit dem 1. Januar sind die Arbeitskosten von Handwerkrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 € zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, so für die realisierten Maßnahmen nicht gleichzeitig KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Das heißt:

Beim Einbau von neuen Fenstern könnten bis zu 1.200 € Steuern gespart werden!

Beispiel für maximale Steuerersparnis

Materialkosten
(unberücksichtigt)
7.000,00 €
Arbeitskosten
(Montage-Lohn-Kosten)
5.000,00 €
19% MwSt.-Anteil für
Arbeitskosten
950,00 €
Aufwengungen für Steuerabzug 5.950,00 €
Davon 20% direkt abzugsfähig 1.190,00 €
   
STEUERERSPARNIS 1.190,00 €

Energetische Sanierung - Top-Argumente

  • Heizkostenersparnis
  • CO2-Minderung / Klimaschutz
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Wertsteigerung des Gebäudes